21. Dezember 2023 –

Einwegpfand, Mehrwertsteuer & Co.

Änderungen und Neues für 2024

Das neue Jahr 2024 bringt frischen Wind und einige Neuerungen sowie Gesetzesänderungen mit sich: Das Bürgergeld und der Mindestlohn steigen an, ebenfalls dürfen sich Azubis über mehr Gehalt freuen, die Kinderkrankentage erhöhen sich und mehr.

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Foto: GamePixel - stock.adobe.com

Erhöhtes Bürgergeld

Für Empfänger des Bürgergelds gibt es gleich doppelt gute Nachrichten: Nicht nur erhöhen sich ab 2024 die Zuschläge, der neue Satz wird bereits 2023 ausgezahlt - nämlich spätestens am 29. Dezember. Angehoben wird der Regelsatz im nächsten Jahr um 12,2 Prozent. Für Alleinstehende ist das eine Erhöhung von 61 Euro auf 563 Euro im Monat.

Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2024

Ab 1. Januar 2024 steigt der gesetzliche Mindestlohn in zwei Schritten um insgesamt 82 Cent. Das bedeutet, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mindestens 12,41 Euro Lohn pro Stunde bekommen. Ein Jahr später – Anfang 2025 – steigt der Mindestlohn um weitere 41 Cent auf insgesamt 12,82 Euro. 

Von 10 auf 15: Erhöhung der Kinderkrankentage

Eltern haben ab dem 1. Januar 2024 einen erweiterten Anspruch auf Kinderkrankengeld. Pro Kind kann ein El­ternteil dann jährlich für 15 Tage anstatt für zehn Tage Kinderkranken­geld beantragen. Für Alleinerziehende erhöht sich der reguläre jährliche Anspruch von 20 Tagen auf 30 Tage je Kind

Anhebung der Ausbildungsvergütung

Auszubildende dürfen sich auf eine Anhebung der Ausbildungsvergütung ab 2024 freuen. Liegt der Ausbildungsbeginn zwischen 1. Januar 2024 und 31. Dezember 2024 sind folgende Beträge für die monatliche Mindestvergütung festgelegt:

  • 649,00 Euro brutto im ersten Ausbildungsjahr (bisher 620 Euro brutto),
  • 766,00 Euro brutto im zweiten Ausbildungsjahr (bisher: 731,60 Euro brutto),
  • 876,00 Euro brutto im dritten Ausbildungsjahr (bisher 837 Euro brutto),
  • 909,00 Euro brutto im vierten Ausbildungsjahr (bisher 868 Euro brutto).

19 Prozent Mehrwertsteuer in der Gastronomie

Ab 1. Januar 2024 steigt die Mehrwertsteuer in der Gastronomie wieder auf 19 Prozent an. Die Steuersenkung auf 7 Prozent für Speisen in der Gastronomie wurde aufgrund der Corona-Pandemie am 1. Juli 2020 befristet eingeführt und mehrfach verlängert worden, zuletzt bis Ende 2023.

Einwegpfand wird ausgeweitet

Im neuen Jahr wird die Regelung für Einwegpfand ausgeweitet: Ab dem 1. Januar 2024 wird auch für bisher pfandfreie Milch und Milchmixgetränke in Einwegflaschen und Dosen 25 Cent Einwegpfand erhoben. 

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