25. Januar 2024 –

Streaming-Dienste, Schaltjahr & Co.

Änderungen und Neues im Februar 2024

Neuregelung bei der Medikamenten-Zuzahlung, Herkunftsangaben von nicht vorverpacktem Fleisch und mehr: Im Februar 2024 stehen einige Änderungen an, die wir hier für euch zusammengefasst haben. 

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Foto: Coloures-Pic - stock.adobe.com

1. Regelung zur Herkunftsangabe von nicht vorverpacktem Fleisch

Zunächst wird ab dem 1. Februar eine neue Regelung zur Herkunftsangabe von nicht vorverpacktem Fleisch eingeführt. Dies betrifft Schweine-, Schaf-, Ziegen- und Geflügelfleisch, deren Ursprung nun klar gekennzeichnet sein muss. Diese Vorgabe, festgelegt vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft, umfasst sowohl das Aufzuchtsland als auch das Land der Schlachtung. Eine Besonderheit: Wenn ein Tier vollständig in einem Land geboren, aufgezogen und geschlachtet wurde, kann dies mit "Ursprung" gekennzeichnet werden. Die Kennzeichnung kann schriftlich oder elektronisch erfolgen, wobei ein gut sichtbarer Aushang genügt, wenn das Fleisch überwiegend aus einem Land stammt. Dies soll eine transparentere Kaufentscheidung an der Fleischtheke ermöglichen. Mehr Infos hierzu gibt es auf der Webseite des Bundesministeriums.

2. Neuregelung bei der Medikamenten-Zuzahlung

Bei der Medikamenten-Zuzahlung gibt es ebenfalls eine Neuregelung: Die Zuzahlung für Arzneimittel wird vereinfacht. Waren zuvor bei fehlenden großen Packungen Mehrfach-Zuzahlungen für kleine Packungen nötig, so wird dies nun auf eine einmalige Zuzahlung begrenzt, die sich auf die entsprechende Packungsgröße bezieht. Details dazu findet ihr auf der Seite der Deutschen Apotheker Zeitung.

3. Einspeisevergütung für Photovoltaik-Anlagen ändert sich

Für Besitzer von Photovoltaik-Anlagen gibt es ebenfalls Neuerungen: Die Einspeisevergütung für Strom, der ins Netz eingespeist wird, ändert sich. Bis zum 31. Januar 2024 liegt diese bei 8,2 Cent pro Kilowattstunde. Ab Februar sinkt sie auf 8,1 Cent und wird bis Februar 2025 schrittweise weiter reduziert.

4. Dauer von Ersatzhaftstrafen wird halbiert

Ab dem 1. Februar halbiert sich die Zeit, die für nicht bezahlte Geldstrafen im Gefängnis verbracht werden muss. So muss jemand, der zu 50 Tagessätzen verurteilt wurde, nur noch 25 Tage absitzen.

5. Happy Birthday!

Für alle Schaltjahrkinder gibt es Grund zur Freude: 2024 ist ein Schaltjahr, sodass der 29. Februar gebührend gefeiert werden kann. Welche Schlagerstars im Februar Geburtstag haben, lest ihr hier. >>>

6. "Ändere dein Passwort"-Tag am 1. Februar

Der 1. Februar ist der "Ändere-dein-Passwort"-Tag. Überprüft eure Passwörter auf ihre Sicherheit, insbesondere die einfache Zahlenreihe "123456789", und ändert sie bei Bedarf. Tipps für sichere Passwörter findet ihr hier.

7. Schnell noch Bäume, Hecken und Sträucher schneiden

Außerdem ist es wichtig zu beachten, dass der Februar der letzte Monat ist, um Bäume, Hecken und Sträucher im Garten zu schneiden. Laut § 39 des Bundesnaturschutzgesetzes ist dies ab März bis September untersagt. Bei Zuwiderhandlung drohen hohe Strafen.

8. Änderungen bei Amazon Prime und Spotify

Änderungen gibt es auch bei den Streaming-Diensten: Amazon Prime führt ab dem 5. Februar Werbung ein. Ein werbefreies Abo ist gegen einen Aufpreis möglich. Spotify erhöht ebenfalls die Preise für werbefreie Premium-Abos im Duo- oder Familientarif. Bei Nichtzustimmung zur Preiserhöhung bis zum 28. Februar wird das Abo auf die kostenlose Version mit Werbung umgestellt.

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